Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 40 Verordnungsermächtigung
Stand: 25.06.2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
Der Prozentsatz nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 3 ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die zweite Dezimalstelle ist um eins zu erhöhen, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Ziffern von 5 bis 9 ergibt. Der Prozentsatz nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 4 ist auf eine Dezimalstelle zu berechnen; die erste Dezimalstelle ist um eins zu erhöhen, wenn sich in der zweiten Dezimalstelle eine der Ziffern von 5 bis 9 ergibt. Die Bestimmungen nach Satz 1 erfolgen bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober des jeweiligen Jahres.
Wird zitiert von 155 Entscheidungen zu § 40 SGB XII →
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Nach Gewicht
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 20/24 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022Zitiert von 9
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 30/24 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 - Mehrbedarf - Aufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19-PandemieZitiert von 5
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 6/25 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 2 im Jahr 2022Zitiert von 1
- SG Halle, 07.05.2025 – S 17 AY 17/25 ERZitiert von 5
- SG Halle, 08.09.2025 – S 17 AY 28/25 ERZitiert von 4
- SG Halle, 11.08.2025 – S 17 AY 25/25 ERZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 23.06.2026 – L 21 AS 631/26 B ER
- LSG NRW, 16.04.2026 – L 9 SO 330/24
- BVerfG, 15.04.2026 – 1 BvL 5/21Zur Vereinbarkeit von Asylbewerberleistungen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland mit den Anforderungen des Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - insb zur Befugnis des Gesetzgebers, eine mit dem Aufenthaltsstatus verbundene kurze Aufenthaltsdauer bei der Festlegung der Bedarfe zu berücksichtigen - hier: Grundleistungen nach den AsylbLG im Zeitraum September 2018 bis August 2019 im Wesentlichen verfassungsgemäß - Unvereinbarkeit der Leistungshöhe ab September 2018 wegen fehlender Aktualisierung trotz Vorliegens einer neueren Datengrundlage - Fortgeltungsanordnung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.